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Der Ravenstein-Förderpreis

Aufruf zur Teilnahme

Alljährlich wird im Sinne der Stifterin, Frau Helga Ravenstein †, der Ravenstein-Förderpreis durch die Kartographie-Stiftung Ravenstein in enger und partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit der DGfK verliehen. Ziel der Stiftung ist die Förderung des Nachwuchses der Kartographie, der Geomatik und der Geoinformatik, durch Auslobung eines Förderpreises.

Teilnahmeberechtigt am Wettbewerb sind Auszubildende der Berufe der Geoinformationstechnologie sowie alle Studierenden der Geowissenschaften und deren Nachbardisziplinen in Deutschland, die mit ihrer Arbeit die Leistungsfähigkeit und Innovationsfähigkeit in diesen Fachgebieten unter Beweis stellen.

Der Ravenstein-Förderpreis besteht aus einem Preisgeld, einer Jahresmitgliedschaft bei der DGfK und einer Urkunde. Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie die Ausbildungsbetriebe erhalten eine Teilnahmebestätigung. Die Preisträgerinnen und Preisträger werden zur Preisverleihung persönlich eingeladen. Die Preisverleihung findet am 5. November 2025 im Westermann Bildungsmedienverlag, Braunschweig statt

Das Preisgeld wird in Teilpreisen für die beste Arbeit von Studierenden der Kartographie und Geoinformationswissenschaften sowie von Auszubildenden der Berufe der Geoinformationstechnologie aufgeteilt. Sie werden in den Kartographischen Nachrichten, der Fachzeitschrift der DGfK, veröffentlicht. Die DGfK und die Stiftung wird die Preisträgerinnen und Preisträger sowie ihre Arbeiten auf der Internetseite der Stiftung sowie bei CartoEdu, dem Onlineforum der DGfK vorstellen: http://www.kartographie-stiftung-ravenstein.de

Die Arbeiten werden durch eine unabhängige Jury bewertet, die aus Personen verschiedener Bereiche der Kartographie besteht. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Sollten unter den eingereichten Arbeiten mehrere gleichwertige vorliegen, kann der Stiftungsvorstand eine andere Verteilung des Preisgeldes vornehmen.

Teilnahmebedingungen

  • Die eingereichten Arbeiten müssen eigenständig entwickelte Produkte sein, die aus technischer, gestalterischer oder wissenschaftlicher Sicht ein Berufsfeld der Geoinformationstechnologie repräsentieren.
  • Den Arbeiten ist eine Erklärung beizulegen, dass sie selbstständig und ohne fremde Hilfe angefertigt wurden.
  • Den Arbeiten ist ein Quellenverzeichnis beizulegen und eine Bestätigung, dass das Urheberrecht beachtet wurde.
  • Zum Wettbewerb können Arbeiten von Einzelnen oder von Gruppen eingereicht werden.
  • Die Arbeiten dürfen nicht älter als zwei Jahre sein.
  • Den Arbeiten ist eine Kurzbeschreibung (max. 2 Seiten DIN A 4) beizufügen, die Auskunft über Zweck und Intention, Wahl der Darstellungsmittel und Herstellungsverfahren gibt, sowie die Kontaktdaten der Teilnehmenden, eine Ansprechpartnerin oder einen Ansprechpartner und ihre Ausbildungsstätte oder Hochschule enthält.

Mit der Teilnahme am Wettbewerb werden die Wettbewerbsregeln anerkannt. Dazu gehört gem. § 12 UrhG auch die Erklärung der Preisträgerinnen und Preisträger, als Inhaber des Veröffentlichungsrechts an ihren kartographischen Arbeiten, deren öffentliche Präsentation der Kartographie-Stiftung Ravenstein unwiderruflich zu gestatten. Dazu gehört auch die Nennung der Namen und ein Foto der Preisträger.

Die Arbeiten sind bevorzugt online einzureichen:

Online-Einreichung

In Ausnahmefällen per Post an:

Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Referat G I 7
z. Hd. Herrn Dr. Michael Hovenbitzer
Richard-Strauss-Allee 11
60598 Frankfurt am Main

Weitere Auskünfte über den Wettbewerb gibt es beim Vorsitzenden der Jury, Herrn Dipl.-Geograph Dirk Zellmer, Berlin, über die E-Mail-Adresse dirk.zellmer@ernst-litfass-schule.de.

Prof. Dr. Mark Vetter, Vorstandsvorsitzender der Kartographie-Stiftung Ravenstein